Kirchgemeinde

Der Kirchgemeinde Geuensee gehören alle Katholikinnen und Katholiken des Gemeindegebietes an. Gemäss dem weltweit einzigartigen dualen System in der Schweiz, erfüllt sie eigenständig die Aufgaben, die ihr durch die demokratische Verfassung der Landeskirche des Kantons Luzern zustehen. Insbesondere schafft sie gute Voraussetzungen für die Seelsorge der Pfarrei, regelt die Verwendung der Steuergelder, die Besoldungen und sorgt auch für den Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen der Kirchgemeinde und Pfarrei. Ihre Organe sind die Kirchgemeindeversammlung und der Kirchenrat. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Zweimal im Jahr wird eine ordentliche Kirchgemeindeversammlung einberufen, die Budgetversammlung im Herbst und die Rechnungsgemeinde im Frühjahr.