Kirchenrat

Der Kirchenrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde. Dem Kirchenrat obliegt die Beschaffung der finanziellen Mittel für die Deckung der Bedürfnisse der Kirchgemeinde und Pfarrei. Er ist verantwortlich für die gesetzeskonforme Verwendung der Steuergelder. Darunter fallen neben den Ausgaben für Besoldungen und Entschädigungen auch der Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen.
Der Kirchenrat vertritt die Kirchgemeinde nach aussen und sorgt für eine regelmässige Information der katholischen Bürgerinnen und Bürger.

Hier können Sie unsere Kirchgemeindeordnung lesen.

Vize-Präsidentin

Sandra Murer

vize@pfarrei-geuensee.ch

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